Hier traf der Gutachter folgende Feststellungen:
- Die fehlende Abnahme der Bewehrung in der Bodenplatte und die fehlende
Prüfung der Proctordichte unter der Fundamentbodenplatte ist fahrlässig.
Aufgrund der vorgefundenen Bodenverhälnisse und der relativ geringen
Belastung des Bodens sind Schäden nicht zu erwarten.
- Die im Gebäude vorgefundenen Risse sind größtenteils Schwundrisse, die
als normal anzusehen sind. Allerdings wurde an den Wandanschlüssen
(Stumpfstöße) ein Mauerwerksanker verwendet der offensichtlich ungeeignet
ist, Zugspannungen aufzunehmen und Rissfreie Mauerwerksanschlüsse
sicherzustellen. Daher kam es hier zu verstärkten Rissen bis zu 0,5mm
. Eine bauaufsichtliche Zulassung für das Material ist nicht
vorhanden.
- Die Risse im Bereich der Wandanschlüsse sind als Mangel anzusehen
Die erforderlichen Nacharbeiten im Bereich der sichtbaren Wandanschlüsse
werden mit ca. 1000,- EUR beziffert, ohne Malerarbeiten. Da die entsprechenden
Wände mit Rauputz versehen sind kosten die Malerarbeiten noch mal 1.000,- EUR.
Durch "Baufirma XY" Haus verursachter Schaden: 2.000,- EUR
Hier das Gutachten des Statikers: