§ 1 AGBG
Begriffsbestimmung |
§ 305 Abs. 1 BGB n.F. |
Ohne inhaltliche Änderung |
§ 2 AGBG
Einbeziehung in den Vertrag |
§ 305 Abs. 2 und 3 BGB n.F. |
neu: Angemessene Berücksichtigung einer für den Verwender erkennbaren körperlichen Behinderung der anderen Vertragspartei im Rahmen der Verschaffung der Kenntnisnahmemöglichkeit; im übrigen ohne inhaltliche Änderungen |
§ 3 AGBG
überraschende Klauseln |
§ 305 c Abs. 1 BGB n.F. |
Ohne inhaltliche Änderungen |
§ 4 AGBG
Vorrang der Individualabrede |
§ 305 b BGB n.F. |
Ohne inhaltliche Änderungen |
§ 5 AGBG
Unklarheitenregel |
§ 305 c Abs. 2 BGB n.F. |
Ohne inhaltliche Änderungen |
§ 6 AGBG
Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Wirksamkeit |
§ 306 BGB n.F. |
Ohne inhaltliche Änderungen |
§ 7 AGBG
Umgehungsverbot |
§ 306 a BGB n.F. |
Ohne inhaltliche Änderungen |
§ 8 AGBG
Schranken der Inhaltskontrolle |
§ 307 Abs. 3 BGB n.F. |
Grundsätzlich keine inhaltlichen Änderungen; aber ausdrückliche Klarstellung, dass das nun gesetzlich geregelte Transparenzgebot darüberhinausgehend Anwendung findet. |
§ 9 AGBG
Generalklausel |
§ 307 Abs. 1 und 2 BGB n.F. |
neu: Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist ("Transparenzgebot"). |
§ 10 AGB
GKlauselverbote mit Wertungsmöglichkeit |
§ 308 BGB n.F. |
neu: Ein Klauselverbot hinsichtlich fingierter Erklärung gilt nicht für Verträge in die Teil B der Bedingungsordnung für Bauleistungen (VOB) insgesamt einbezogen worden ist. |
§ 11 Nr. 1 bis 4 AGBG
Kurzfristige Preiserhöhung; Leistungsverweigerungsrechte; Aufrechnungsverbot; Mahnung Fristsetzung |
§ 309 Nr. 1 bis 4 BGB n.F. |
Ohne inhaltliche Änderung |
§ 11 Nr. 5 AGBG
Pauschalierung von Schadenersatzansprüchen |
§ 309 Nr. 5 BGB n.F. |
neu: Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen unwirksam, wenn im anderen Vertragsteil nicht ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als
die Pauschale (vorher: "der Nachweis abgeschitten wird"). |
§ 11 Nr. 6 AGBG
Vertragsstrafe |
§ 309 Nr. 6 BGB n.F. |
Ohne inhaltliche Änderung |
§ 11 Nr. 7 AGBG
Haftung bei grobem Verschulden |
§ 309 Nr. 7 BGB n.F. |
neu: Unwirksamkeit des Haftungsausschlusses auch bei leicht fahrlässig verschuldeten Körperschäden; Integration des bisherigen § 23 Abs. 2 Nr. 3 und 4 AGBG |
§ 11 Nr. 8 und 9 AGBG
Verzug, Unmöglichkeit, Teilverzug, Teilungsmöglichkeit |
§ 309 Nr. 8 a BGB n.F. |
neu: Nur Einschränkung der Möglichkeit des Ausschlusses des Rechts sich vom Vertrag zu lösen, wenn die zu vertretende Pflichtverletzung
nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks besteht; Integration des bisherigen § 23 Abs. 2 Nr. 3 AGBG; Ausweitung des Anwendungsbereichs auf zu vertretende Sach- und Rechtsmängel. |
§ 11 Nr. 10 AGBG
Gewährleistung |
§ 309 Nr. 8 b BGB n.F. |
neu: Anwendungsbereich Sach- und Rechtsmängel; Zulässigkeit der Verkürzung der 2-jährigen Verjährungsfrist für Mängelansprüche außerhalb des Verbrauchsgüterkaufs auf 1 Jahr;
Verbot der Verkürzung der 5-jährigen Verjährungsfrist bei Bauwerksmängeln/ mangelhaften Baumaterialien, ausgenommen im Falle der Einbeziehung der VOB/B als Ganzes. |
§ 11 Nr. 11 AGBG
Haftung für zugesicherte Eigenschaften |
entfällt |
neu: Rechtsgedanke des bisherigen § 11 Nr. 11 AGBG findet sich in § 444 BGB-RE wieder. Dort ist geregelt, dass sich der Verkäufer nicht auf einen Haftungsausschluss berufen kann, wenn er eine Garantie für
das Vorhandensein einer Eigenschaft übernommen hat. |
§ 11 Nr. 12 AGBG
Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen |
§ 309 Nr. 9 BGB n.F. |
Ohne inhaltliche Änderungen, aber neu: Integration des bisherigen § 23 Abs. 2 Nr. 6 AGBG |
§ 11 Nr. 13 bis 16 AGBG
Wechsel der Vertragspartner; Haftung des Abschlussvertreters, Beweislast, Form von Anzeigen und Erklärungen, |
§ 309 Nr. 10 bis 13 BGB n.F. |
Ohne inhaltliche Änderungen |
§ 23 Abs. 1 AGBG
Keine Anwendung bei Verträgen aus dem Arbeits-, Familien-, Erb- u. Gesellschaftsrecht |
§ 310 Abs. 4 BGB n.F. |
neu: Anwendung auf Arbeitsverträge (nicht auf Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen) |
§ 23 Abs. 2 Nr. 1 AGBG
Vereinfachte Einbeziehung der Tarife u. Beförderungsbedingungen im Linienverkehr |
§ 305 a Nr. 2 BGB n.F. |
Ohne inhaltliche Änderungen |
§ 23 Abs. 2 Nr. 1 a AGBG
Ausnahmen für Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen |
§ 305 a Nr. 3 b BGB n.F. |
neu: Beschränkung der Freistellung von den Erfordernissen einer wirksamen Einbeziehung von AGB´s auf Vertragsschlüsse im Call-by-Call-Verfahren sowie auf Verträge über in einem Mal erbrachten Mehrwert und
Informationsdienste. |
§ 23 Abs. 2 Nr. 1 b AGBG
Ausnahmen für die Deutsche Post AG |
§ 305 a Nr. 3 a BGB n.F. |
neu: Beschränkung der Freistellung von den Erfordernissen einer wirksamen Einbeziehung von AGB´s auf Vertragsschlüsse durch Einwurf von Postsendungen in Briefkästen. |
§ 23 Abs. 2 Nr. 2 AGBG
Ausnahmen für Versorgungsverträge der Elektrizitäts- und Gasversorgungsunternehmen |
§ 310 Abs. 2 BGB n.F. |
neu: Erweiterung auf Verträge von Fernwärme- und Wasserversorgungsunternehmen. |
§ 23 Abs. 2 Nr. 3 AGBG
Ausnahmen für Personenbeförderungen |
§ 309 Nr. 7 und 8 BGB n.F. |
Ohne inhaltliche Änderungen |
§ 23 Abs. 2 Nr. 4 AGBG
Ausnahmen für Lotterie- und Ausspielungsverträge |
§ 309 Nr. 7 BGB n.F. |
Ohne inhaltliche Änderungen |
§ 23 Abs. 2 Nr. 5 AGBG
Ausnahmen für Verträge auf Grundlage der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) |
§ 308 Nr. 5 und § 309 Nr. 8 BGB n.F. |
neu: Beschränkung der Klauselverbotsfreistellung auf den Fall der Einbeziehung der VOB-B als Ganzes. |
§ 23 Abs. 2 Nr. 6 AGBG
Ausnahmen für Versicherungsverträge, Wahrnehmungsverträge für Urheberrechte und für Verträge über die Lieferung zusammengehörig verkaufter Sachen |
§ 309 Nr. 9 BGB n.F. |
Ohne inhaltliche Änderungen |
§ 23 Abs. 3 AGBG
Ausnahmen für Bauspar- und Versicherungsverträge |
entfällt |
neu: Wegfall der Freistellung von Versicherungsverträgen vom Erfordernis einer wirksamen Einbeziehung von AGB´s. |
§ 24 AGBG
Persönlicher Anwendungsbereich |
§ 310 Abs. 1 BGB n.F. |
Ohne inhaltliche Änderungen |
§ 24 a AGBG
Verbraucherverträge |
§ 310 Abs. 3 BGB n.F. |
Ohne inhaltliche Änderungen |
§ 27 AGBG
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsordnungen |
Art. 243 EGBGB |
Ohne inhaltliche Änderungen |
§ 27 a AGBG
Abschlagszahlungen beim Hausbau |
Art. 244 EGBGB |
Ohne inhaltliche Änderungen |
§ 28 AGBG
Übergangsvorschrift |
Art. 229 § 4 EGBGB |
Neue Übergangsvorschriften: Das neue Schuldrecht gilt für ab dem 01.01.2002 geschlossene Verträge; bei Dauerschuldverhältnissen ab dem 01.01.2003. |
§ 29 AGBG
Kundenbeschwerden |
§ 13 Unterlassungsklagegesetz |
neu: Erweiterung der Schlichtungsstellenzuständigkeit auf Streitigkeiten aus dem Girovertrag. |
§ 30 AGBG
Inkrafttreten |
entfällt |
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