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Stand: 23.10.2006 |
Am 18.02.03 erhielten wir eine Rechnung...Für die Anlieferung der Kellerdecke sollten wir 226,- EUR bezahlen. Das von "Baufirma XY" beauftragte Kranunternehmen hat beim Straßenverkehrsamt eine halbseitige Straßensperrung beantragt, sowie eine weitere Firma mit der Absicherung der Baustelle beauftragt. Es wurden dann 6 Warnbaken aufgestellt. Die Prüfung unseres Vertrages, sowie Nachfragen beim Rechtsanwalt ergaben: Diese Baustellenabsicherung ist eine Nebenleistung die zur Erfüllung des Werkvertrages erforderlich ist. Es ist Sache der ausführenden Firma wie diese ihr Baumaterial zur Baustelle schafft. Wir haben uns laut Bauvertrag lediglich verpflichtet, dass unser Baugrundstück für 35t Fahrzeuge erreichbar sein muss. Dies ist gewährleistet. Die aus dem Transport entstehenden Zusatzkosten liegen beim Auftragnehmer, da nichts anderes vereinbart wurde. Während der Vertragsverhandlung haben wir den Verkäufer gebeten sich den Bauplatz mit einem Bauleiter anzusehen, nach seiner schriftlichen Angabe, hat er dies getan; es ergeben sich aus der Örtlichkeit des Bauplatzes keine Zusatzkosten, so die damalige Aussage! Wir haben die Rechnung zurückgegeben und die Zahlung mit ausführlicher Begründung verweigert. Darauf hat "Baufirma XY" nicht weiter reagiert. Wir haben insgesamt 2mal begründet warum die Rechnung nicht bezahlt wird. Es erfolgte keine Reaktion. Wir erhalten jetzt Mahnbriefe ohne das auf die Sache an sich eingegangen wird. Die letzte Rechnung:Natürlich haben wir inzwischen auch eine Abschlussrechnung bekommen, denn der Vertrag ist ja gekündigt, insgesamt sollen wir noch über 55.000 EUR bezahlen. Ein überzogener Preis. Unser Bauingenieur und der Rechtsanwalt stellten fest, dass die vorliegende Rechnung nicht nachvollziehbar bzw. prüfbar ist und gaben die Rechnung zurück. Seit dem ist von Seiten der "Baufirma XY" erst mal Ruhe. Wie dem auch sei am Ende werden wir mit unseren Forderungen aufrechnen... und da bleibt wohl kaum etwas übrig für "Baufirma XY", zum Glück haben wir noch nichts bezahlt und keine Abtretung unterschrieben, so können wir fertig bauen, am Ende zusammenrechnen und dann entscheiden ob wir gegen "Baufirma XY" auf Schadensersatz klagen. Bitte stimmen Sie für diese Homepage ab. Wählen Sie einfach den entsprechenden Punkt.
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